Das neue Gesetz zum Reisesicherungsfonds wurde durch den Bundestag am 10. Juni 2021 verabschiedet und ist am 01.07.2021 offiziell in Kraft getreten. Das Gesetz zielt darauf ab, dass sich grundsätzlich alle Reiseunternehmen (Reisebüros und Reiseveranstalter) über den neuen Reisesicherungsfonds absichern müssen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Unternehmen, die einen absicherungspflichtigen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro erzielen. Sie können die Verpflichtung zur reiserechtlichen Insolvenzsicherung auch weiterhin durch eine Versicherung erfüllen.

Die wichtigsten Inhalte in aller Kürze:

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