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Abgesichert sind Fehler in der Funktion als Vermittler von Reiseversicherungsverträgen, z.B.

  • Fehlerhafte Beratung beim Abschluss eines Reiseversicherungsvertrages
  • Nichtweiterleitung von risikoerheblichen Mitteilungen des Versicherungsnehmers an den Versicherer
  • Verzögerung bei der Weiterleitung von Schadenanzeigen
  • Unterlassung der Weiterleitung von Deckungsaufträgen an den Versicherer

Die Versicherer der TAS

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Das sagen unsere Kunden

Clemens Wischner aus Berlin:

Immer Kompetent und freundlich habe ich die TAS in allen Fragen rund um die Versicherungen für mein Reisebüro erlebt. [mehr]

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